AGB´s
AGB´s
1. Teilnahme-VERTRAG:
Der Teilnahme Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung durch den
Veranstalter
RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range, in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet, zustande und gilt für die
Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen
Beschreibung (ersichtlich im Prospekt und auf der Website). Alle Leistungen, die nicht
ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Nennpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Sportveranstaltung, insbesondere die
Route und damit die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig
wird. Der Veranstalter wird dabei bemüht sein, den Charakter der Veranstaltung
nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme an dem Trainings Event ist mit Motorradmodellen aller
Motorradmarken, die den Ansprüchen der jeweiligen Strecken entsprechen, möglich!
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Rally im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Veranstaltung
entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich
das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen
Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Off Road Reifen)
entspricht. Den Veranstalter und den Organisatoren trifft keine Verpflichtung, die
Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
Der Veranstalter und den Organisatoren trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten
und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
4. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Strecken führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und
Impfbestimmungen bestehen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die
Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen ist alleine der Teilnehmer
verantwortlich.
5. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES VERANSTALTERS:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen der
Organisatoren oder von Verkehrsvorschriften, kann der Veranstalter vom Vertrag
zurücktreten. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Nenngeldes.
6. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
Die Haftung der Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet,
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Nenngeld- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden
des Teilnehmers durch
die Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED,
Suite 1, Burns House, 19 Town
Range weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
verursacht wurde oder soweit der Veranstalter
für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden
alleine wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
Haftungsbeschränkung greift bei einem
Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
(2) Für den Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist Voraussetzung,
dass dieser eine eigene
Erklärung über die Haftungsbeschränkung
unterfertigt. Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars per Fax oder E-Mail
muss zeitgleich die unterschriebene Haftungsbeschränkung beim Veranstalter
eingehen. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit dem
Anmeldeformular übermittelt.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass ohne
akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsverzicht die Veranstalter
verpflichtet sind, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung
auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die
Haftung der Organisation
RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range oder des Organisators ausgeschlossen, sofern nicht hierfür
eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht.
Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der
Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung
im konkreten Schadensfall beschränkt.
Der Teilnehmer hat in diesem Fall die
Organisation RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1,
Burns House, 19 Town Range und den Organisator
klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer
Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer
dringend empfohlen.
7. BEZAHLUNG:
(1) Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Registrierungsabschluss
fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei
Rechnungsausstellung abgebucht.
Eventuell anfallende Bankspesen gehen zu Lasten
des Kreditkarteninhabers.
8. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt
der Anmelder zurück, so
werden statt des Nenngeldes folgende
Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung,
- 50 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung,
- 85 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
oder unangekündigtem Nichterscheinen.
Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per
Fax oder
per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per
Post, per Fax oder per E-Mail seitens des Veranstalters
bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert.
Die oben genannten Fristen
beziehen sich auf den Eingang der
Rücktrittsmeldung beim Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, die
Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise
aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits
entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet.
Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch
genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann ausschließlich nur durch die Zustimmung des
Veranstalters auf eine
andere Person übertragen werden.
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf
eine andere Person übertragen, sofern diese alle
Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und
die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen
Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird.
Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch
unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für
die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten
zur ungeteilten Hand. Bei bereits ausgestellten
Flugtickets ist eine Übertragung nicht möglich!
9. EVENTABSAGE:
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen
Gründen jederzeit zu
verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus
kann der Veranstalter den Event bis zu einer Woche
vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer
wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail
oder per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung hat der Teilnehmer
das Wahlrecht, entweder
die Rückerstattung des Nenngeldes oder die
Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Rally des
Veranstalters zu verlangen, sofern der
Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten Nennungszusammenhang mit der
Organisation
RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range stehen, können
nicht zurückerstattet werden.
10. EVENTABSAGE DURCH PANDEMIE:
Falls der Veranstalter aufgrund einer Pandemie
(jeglicher Art) die Veranstaltung nicht durchführen kann, ist KEINE
Rückerstattung des bezahlten Nenngeldes möglich. Die Nennung der Teilnehmer
wird automatisch auf die Folgeveranstaltung übertragen. Der Veranstalter hat
das Recht die abgesagte Veranstaltung an einem beliebigen Zeitpunkt nachzuholen.
Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder
Telefon durch den Veranstalter RALLY RAID ADVENTURES LIMITED, Suite 1, Burns
House, 19 Town Range informiert.