1. Teilnahme-VERTRAG:
Der Teilnahme Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung durch den
Veranstalter
Stefan Rosner, Mitterberg 20, 7532 Litzelsdorf,
in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet, zustande
und gilt für die
Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen
Beschreibung
(ersichtlich im
Prospekt und auf der Website). Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als
enthalten
aufgelistet sind,
sind im Nennpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Sportveranstaltung, insbesondere die
Route und damit
die Unterkünfte zu
ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Der Veranstalter wird
dabei bemüht sein,
den Charakter der Veranstaltung nicht zu verändern und gleichartige Leistungen
zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme an dem Trainings Event ist mit Motorradmodellen aller
Motorradmarken, die den
Ansprüchen der
jeweiligen Strecken entsprechen, möglich!
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Rally im
Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis
sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Veranstaltung
entsprechende
Motorradausrüstung zu
tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich
das Fahrzeug in
einwandfreiem
technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom
Veranstalter
vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Offroadreifen)
entspricht. Den Veranstalter und
den
Organisatoren trifft keine
Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
Der Veranstalter und den Organisatoren trifft keine
Verpflichtung, die Fähigkeiten und das
Können der Teilnehmer
festzustellen und zu überprüfen.
4. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Strecken führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und
Impfbestimmungen
bestehen. Für die
Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger
Visa oder Impfungen
ist alleine der Teilnehmer verantwortlich.
5. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES
VERANSTALTERS:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen der
Organisatoren
oder von
Verkehrsvorschriften, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In einem
solchen Fall
erfolgt keinerlei
Rückerstattung des Nenngeldes.
6. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
Die Haftung der Organisation CYCLON SPORTS, 7532-Litzelsdorf, Mitterberg 20 – Stefan Rosner
wegen Schäden, die
der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet, ist
insgesamt auf die
Höhe des dreifachen
Nenngeld- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch
die Organisation
CYCLON SPORTS, 7532-Litzelsdorf, Mitterberg 20
– Stefan Rosner weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig
verursacht wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer
entstehenden
Schaden alleine wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die
Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht
ein.
(2) Für den Antritt
der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine
eigene
Erklärung über die
Haftungsbeschränkung unterfertigt. Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars
per Fax oder E-Mail
muss zeitgleich die unterschriebene Haftungsbeschränkung beim Veranstalter
eingehen.
Diese Erklärung wird
dem Teilnehmer gleichzeitig mit dem Anmeldeformular übermittelt.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass ohne akzeptierten und/oder
unterfertigten Haftungsverzicht
die Veranstalter
verpflichtet sind, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der
Veranstaltung auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die
Haftung der Organisation
7532-Litzelsdorf, Mitterberg 20 – Stefan Rosner oder des Organisators
ausgeschlossen, sofern nicht
hierfür eine
gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls
auf den
Umfang der
Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall
beschränkt.
Der Teilnehmer hat in
diesem Fall die Organisation CYCLON SPORTS, 7532-Litzelsdorf, Mitterberg 20
– Stefan Rosner und den
Organisator klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer
Reiserückholversicherung,
wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
7. BEZAHLUNG:
(1). Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 2 Wochen nach
Registrierungsabschluss fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei Rechnungsausstellung
abgebucht.
Eventuell anfallende
Bankspesen gehen zu Lasten des Kreditkarteninhabers.
8. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt
der Anmelder zurück, so
werden statt des
Nenngeldes folgende Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der
Tour,
- 50 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der
Tour,
- 85 % des Nenngeldes bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
oder unangekündigtem
Nichterscheinen.
Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, per
Fax oder per E-Mail zu
erfolgen und wird
schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail seitens des Veranstalters
bestätigt und
gilt erst dann als
akzeptiert. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der
Rücktrittsmeldung
beim Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete
Teilnahmepreise
aufzurechnen. Im
Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Alle vom
Teilnehmer
vor Ort nicht in
Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden.
Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person
übertragen, sofern diese alle
Voraussetzungen für
die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen
Frist
vor dem Abreisetermin
mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch
unbeglichene
Entgelt sowie
gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur
ungeteilten Hand.
Bei bereits
ausgestellten Flugtickets ist eine Übertragung nicht möglich!
9. EVENTABSAGE:
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen
Gründen jederzeit zu
verschieben oder ganz
abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter den Event bis zu einer Woche
vor
Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Der Teilnehmer
wird hiervon umgehend
schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung hat der Teilnehmer
das Wahlrecht, entweder
die Rückerstattung
des Nenngeldes oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Rally des
Veranstalters
zu verlangen, sofern
der Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten Nennungszusammenhang mit der
Organisation
CYCLON SPORTS,
7532-Litzelsdorf, Mitterberg 20– Stefan Rosner
stehen, können nicht zurückerstattet werden.